bike2business für Arbeitgeber

E-Bike Leasing-Rechner bike2business für Arbeitgeber

bike2business - E-Bike & Fahrrad Leasing heißt: Gesundheit fördern, Mitarbeiter motivieren und Sozialabgaben sparen.

 

Einfacher geht´s nicht – die clevere und umweltschonende Mitarbeiter-Motivation mit bike2business, dem einfachen Gehaltsumwandlungsmodell für E-Bikes und Fahrräder. Unterstützen Sie ihre Mitarbeiter mit der Überlassung eines Dienstrades – für Sie ohne zusätzliche Kosten und mit einer Ersparnis bei den Sozialabgaben. Sie überlassen Ihren Mitarbeitern ihr Lieblingsrad per Leasingmodell mit sogenannter Gehaltsumwandlung. Dabei wird der Leasingbetrag vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und es entsteht eine Win-Win-Situation.

 

Sie sparen einen Teil der Sozialabgaben, motivieren Ihre Mitarbeiter und fördern zusätzlich deren Fitness und Gesundheit. Daneben profitieren Sie vom positiven Image einer „radelnden Belegschaft“, verbessern die Umweltbilanz des Unternehmens und benötigen vielleicht schon bald ein paar Parkplätze weniger. Und natürlich profitieren Sie von positiven Effekten beim Recruiting und der Mitarbeiter-Bindung.

 

Dank Rundum-Sorglos-Service mit Vollkaskoversicherung und optionalem Wartungspaket erhalten Sie und ihr Mitarbeiter den bestmöglichen Schutz für sicheres Radfahren – ganz ohne Selbstbeteiligung, aber mit Mobilitätsgarantie im Schadensfall. Alle Inspektionen, Reparaturen und Wartungen werden von geschulten Profis nach UVV-Kriterien durchgeführt.

 

Ihr Mitarbeiter kommt so ganz einfach an ein echtes Lieblingsrad und spart durch die Gehaltsumwandlung mit bike2business einen erheblichen Teil des „normalen Kaufpreises“. Neben der Ersparnis profitiert natürlich auch Ihr Mitarbeiter von einer verbesserten Fitness und trägt aktiv zum Umweltschutz bei. Durch eine marken- und herstellerunabhängige Auswahl an Modellen, findet ihr Mitarbeiter garantiert das richtige Bike. Sie möchten zusätzlich profitieren? Bei einer Wahl aus den mehr als 150 Modellen der vier starken Marken der cycle union profitieren Sie zusätzlich von besonders attraktiven Konditionen:

E-Bike Manufaktur
VSF Fahrradmanufaktur
Kreidler
Rabeneick

Und so einfach funktioniert es:

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Kooperationspartner werden & Mitarbeiter informieren!

 

Sie werden bike2business-Kooperationspartner – komplett ohne Verpflichtungen und Kosten. In einem Rahmenvertrag legen wir die Bedingungen fest und schaffen eine verbindliche Planungsgrundlage. So definieren wir z. B. den Kreis berechtigter Mitarbeiter sowie individuelle Leasing-Bedingungen und gewünschte Serviceleistungen.

 

Anschließend informieren Sie ihre Mitarbeiter über das Thema Dienstrad mit bike2business und die vielen Vorteile. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Kontaktieren Sie doch dazu ganz einfach Ihren bike2business-Berater.

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Lieblingsrad wird ausgesucht, Sie werden informiert.

 

Ihr Arbeitnehmer sucht sich bei einem Fachhändler sein Lieblingsrad aus. Der clevere Leasing-Rechner ermittelt vorab monatliche Kosten sowie die Ersparnis gegenüber dem Barpreis.

 

Sie als Arbeitgeber werden von uns informiert und erhalten die notwendigen Unterlagen automatisch per E-Mail oder mit der Post.

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Überlassungsvertrag
unterzeichnen.
 

  

 Aus allen vorliegenden Informationen entwickeln wir den Überlassungsvertrag für Sie und Ihre Mitarbeiter. Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Dienstrades im Innenverhältnis zwischen Ihrem Unternehmen und dem Mitarbeiter.

 

Einmal vom Arbeitnehmer unterzeichnet, übernehmen wir die komplette Abwicklung. Über unser Online-Portal haben Sie jederzeit Zugriff auf alle relevanten Vorgänge und Dokumente.

Fragen und Antworten

  • Welche Kosten entstehen für Arbeitgeber?

    Keine, wenn Mitarbeiter die Nutzungsrate über die Gehaltsumwandlung alleine tragen. Die monatliche Rate wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten. Weil sich für den Arbeitnehmer das zu versteuernde Einkommen mindert, entsteht für Arbeitgeber sogar ein kleiner Kostenvorteil durch geringere Beiträge zu den Sozialversicherungen.

  • Kann sich der Arbeitgeber an der Nutzungsrate beteiligen?

    Ja, Arbeitgeber können die Nutzungsrate komplett oder teilweise übernehmen und in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren. Unternehmen profitieren von einem positiven Image und sparen Kosten im Fuhrpark-Management und bei Parkplätzen. Weil Arbeitgeber auch einen Anteil der Sozialabgaben sparen, wird oft die Versicherung fürs Fahrrad als Ausgleich übernommen. Wir empfehlen die Buchung eines unserer günstigen Servicepakete, damit das Dienstrad während der Leasinglaufzeit immer in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand bleibt. Mit einer jährlichen Inspektion wird das Dienstrad nach den neuesten Unfallverhütungsvorschriften geprüft. Das gewährleistet maximalen Schutz.

  • Wie hoch ist der Aufwand für den Arbeitgeber?

    Gering! In der Personalabteilung muss lediglich der Arbeitsvertrag um die Gehaltsumwandlung ergänzt werden. Dies geschieht per Überlassungsvertrag, der die Bike-Nutzung regelt. Darin überträgt der Arbeitgeber die Rechte und Pflichten des Leasingvertrags auf den Arbeitnehmer. Alle für das Dienstrad-Leasing notwendigen Verträge liefert unser Kooperationspartner baron mobility service, so dass der Aufwand überschaubar bleibt.

  • Was passiert, wenn Arbeitnehmer vor Ablauf des Leasingvertrages aus dem Unternehmen ausscheidet?

    Das wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Alle Rechte und Pflichten des Leasingvertrags liegen zunächst beim Arbeitgeber. Kündigt ein Mitarbeiter vor Ablauf der Leasinglaufzeit, muss er dem Arbeitgeber ausstehende Raten und den kalkulierten Restwert erstatten. Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, muss er dem Arbeitgeber das Bike überlassen. In beiden Fällen kann das Rad durch eine Ablösesumme von bike2business übernommen werden.

  • Welche steuerrechtliche Grundlage gilt für das Dienstrad?

    Die Finanzminister der Länder haben das „Dienstwagenprivileg“ im Jahre 2012 in einem Erlass auch auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes ausgeweitet.

     

    Unter Anwendung des § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstrad auch zur privaten Nutzung nach der sog. 0,5 %-Regel überlassen. Danach müssen 50% der unverbindlichen Preisempfehlung inkl. MwSt. auf volle 100,- Euro abgerundet monatlich als geldwerter Vorteil vom Arbeitnehmer mit 1% versteuert werden. Faktisch ist dies eine 0,5%-Versteuerung.

    Auch wenn das Bike ein Sachbezug ist, kann die 44,- Euro Freigrenze ausdrücklich nicht angewendet werden.

  • Und wie sieht es mit den Themen Versicherung, Inspektion oder Reparatur aus?

    Wir bieten Ihnen einen auf Wunsch einen Rundum-Sorglos-Schutz für sicheres und sorgloses Radfahren – ganz ohne Selbstbeteiligung aber mit Mobilitätsgarantie im Schadensfall. Wir empfehlen eines unserer günstigen Service- und Versicherungspakete, damit das Dienstrad stets in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand bleibt. Mit einer jährlichen Inspektion wird das Dienstrad nach den neuesten Unfallverhütungsvorschriften geprüft. Das gewährleistet maximalen Schutz.

     

    Ihr Ansprechpartner informiert Sie gerne über unterschiedliche Optionen und die Bedingungen.