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Ob E-Bike oder herkömmliches Fahrrad – immer mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer entdecken das Thema „Dienstrad“ für sich und natürlich gehört zum Lieblingsrad-Leasing eine Vollkaskoversicherung. Denn tatsächlich können es E-Bikes, Trekkingräder oder Mountainbikes preislich oft mit einem Gebrauchtwagen aufnehmen – selten werden diese auch ähnlich versichert.
Für Sie ganz bequem: der Versicherungsbeitrag wird gesondert ausgewiesen, jedoch automatisch auf die monatliche Rate für das Lieblingsrad aufgeschlagen.
Unsere Fahrradversicherung ersetzt Ihren Schaden in den 36 Monaten des Leasings Zeitraums zu 100% – nicht nur bei Diebstahl des Fahrrades, sondern auch eine Reparatur oder Ersatz nach einem Unfall, Vandalismus, Fall-, oder Sturzschaden sind mitversichert.
Ihre Vorteile:
Rund um die Uhr Deckung – 24 Stunden
Versicherungssumme bis 7.500,- Euro
Abdeckung von Feuchtigkeitsschäden an Akku & Motor
Elektronikschäden an Akku & Motor
Schlösser & Sicherung des Lieblingsrades
Um auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie ein gutes Schloss der Marken Abus, Trelock oder Kryptonite oder qualitativ gleichwertige Schlösser mit einem Mindestkaufpreis von 49,- Euro verwenden. Und um den vollen Versicherungsschutz zu genießen, muss Ihr Lieblingsrad an einen festen Gegenstand angeschlossen werden.
Was ist versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (E-Bike bzw. Pedelec). Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad verbundenen, nur mit Werkzeug zu demontieren und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger, etc. sowie das verwendete Schloss.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland sowie weltweit bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Wochen.
In welchen Fällen besteht Versicherungsschutz ?
Versicherungsschutz besteht für:
Diebstahl, Teilediebstahl (Akku)
Einbruchdiebstahl, Raub
Diebstahl aus verschlossenem Kfz.
Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger
Erstattet werden die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (Akku):
Erstattet werden Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Zudem sind folgende Ereignisse versichert:
Vandalismus
Beschädigung durch Unfall
Brand
Explosion
Blitzschlag
Fallschäden
Sturzschäden
Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
Elektronikschäden (z.B. Kurzschluss, Überspannung) an Akku, Motor, Steuerungsgeräten
Alle weiteren Informationen zur Sorglos-Versicherung erhalten ganz unproblematisch dort, wo Sie auch Ihr Lieblingsrad aussuchen: bei einem Fachhändler ganz in Ihrer Nähe.